Kinderrechte in der Kindertagespflege
Einen besonders wichtigen Stellenwert haben die Kinderrechte.
Kinder haben einen Anspruch auf besonderen Schutz. Denn anders als Erwachsene können sie nicht allein für sich sorgen. Deshalb gibt es eigene Gesetze und Regeln.Diese haben zum Ziel, dass alle Menschen unter 18 Jahren glücklich groß werden können und die Möglichkeit haben, die Welt zu entdecken. Sie sollen geschützt und gefördert werden. Die Kinderrechte sind im Grundgesetz, der Deutschen Verfassung,verankert. Diese Rechte werden von uns geachtet:
• Recht auf Gleichheit
•Recht auf Gesundheit
•Recht auf Meinungsfreiheit, auf Informationen und darauf von uns
angehört zu werden
• Recht auf Bildung
• Recht auf elterliche Fürsorge
• Recht auf Privatsphäre (z. B. beim Wickeln) • und persönliche Ehre (es wird
sich nicht über das Kind lustig gemacht usw.)
•Kinder haben ein Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
• Kinder haben ein Recht auf eine Betreuung bei Behinderung
• Kinder haben auch ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (S 1631 Abs. 2 BGB)
und sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen (S 1 Abs. 3 Nr.3 SGB VI).
Gemäß des S 8a SGB VII bin ich als Tagesmutter dazu verpflichtet, Anhaltspunkte
einer Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren.

Gibt es bestimmte Herausforderungen bei der Umsetzung der Kinderrechte im Alltag und wie gehst du damit um?
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Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir die Kinderrechte in unserer Kindertagespflege leben und welche Angebote wir für Ihr Kind haben? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!